Wer kann Förderung beantragen?
Förderberechtigt nach dem Sportförderplan sind Sportvereine, die
- ihren Sitz in Gelsenkirchen haben,
- Mitglied bei Gelsensport, im Fachverband und im Landessportbund NRW sind und am Spielbetrieb teilnehmen,
- Mitgliedsbeiträge mindestens in der vom LSBvorgegebenen Höhe erheben,
- als gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister eingetragen sind,
- eine Haftpflichtversicherung nachweisen,
- ihre Beiträge so gestalten, dass eine Mitgliedschaft unabhängig vom Einkommen möglich ist.
Vereine mit einer eigenständig geführten Jugendabteilung werden besonders berücksichtigt.
Wie wird die Sportpauschale verteilt?
Das Land NRW zahlt der Stadt jährlich eine Sportpauschale für Bau und Unterhaltung von Sportstätten. Der Ausschuss für Sportentwicklung berät eine Prioritätenliste, über die der Rat entscheidet. Direkt gefördert wird der Baukostenzuschuss für vereinseigene Anlagen.