Förderung und Finanzen für Gelsenkirchener Sportvereine

Als Dachverband verteilt Gelsensport städtische Fördermittel an seine Mitgliedsvereine. Informieren sie sich über Förderprogramme, Antragsfristen und Voraussetzungen.

Welche Förderungen gibt es?

Sportförderung der Stadt Gelsenkirchen

Der Sportförderplan regelt die finanzielle Unterstützung der Gelsenkirchener Sportvereine durch die Stadt. Förderungsfähig: Laufende Betriebskosten, Übungsleiter*innen-Kosten, Jugendarbeit, Sportveranstaltungen.

Sportgeräteförderung

Vereine können Förderanträge für langlebige und wertbeständige Sportgeräte stellen - beispielsweise für Turn- und Trainingsgeräte, Tore, Fitnessgeräte, digitale Anzeigetafeln oder größere Spielfeldausstattungen.

Jugendförderung

Die Sportjugend Gelsenkirchen unterstützt Projekte der Kinder- und Jugendarbeit. Gefördert werden unter anderem Jugendfreizeiten, Bildungsangebote, Maßnahmen zu Prävention, Demokratie und Respekt, Umweltaktionen, außersportliche Veranstaltungen sowie Kooperationen zur Gewinnung neuer Mitglieder.

Leistungssportförderung

Für Vereine mit leistungsorientierter Nachwuchs- und Spitzensportarbeit gibt es Unterstützung beispielsweise für Trainingsgeräte, Leistungssportpersonal, Fahrtkosten sowie vereinsübergreifende Nachwuchsprojekte.

Qualifizierung

Auch die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Trainerinnen kann über entsprechende Förderprogramme unterstützt werden. Die „Gelsenkirchener Qualifizierungsoffensive im Sport“ wurde dafür eigens eingerichtet.

Land NRW

Darüber hinaus informiert Gelsensport über aktuelle Förderprogramme des Landes NRW und weiterer Fördermittelgeber – etwa zur Stärkung des Ehrenamts, der Digitalisierung, der Inklusion oder der Vereinsentwicklung.

Sportpauschale NRW

Das Land NRW stellt den Kommunen jährlich eine Sportpauschale zur Verfügung, die für
Sportstättenunterhaltung und -investitionen genutzt werden kann.

Unser Tipp

Fördermöglichkeiten ändern sich regelmäßig. Schaut deshalb immer wieder in unseren aktuellen Meldungen und im Self-Service-Bereich vorbei oder sprecht uns direkt an. Gemeinsam schauen wir, welche Förderung zu Eurem Vorhaben passen könnte.

Wer kann Förderung beantragen?

Förderberechtigt nach dem Sportförderplan sind Sportvereine, die

  • ihren Sitz in Gelsenkirchen haben,
  • Mitglied bei Gelsensport, im Fachverband und im Landessportbund NRW sind und am Spielbetrieb teilnehmen,
  • Mitgliedsbeiträge mindestens in der vom LSB­vorgegebenen Höhe erheben,
  • als gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister eingetragen sind,
  • eine Haftpflichtversicherung nachweisen,
  • ihre Beiträge so gestalten, dass eine Mitgliedschaft unabhängig vom Einkommen möglich ist.

Vereine mit einer eigenständig geführten Jugendabteilung werden besonders berücksichtigt.

Wie wird die Sportpauschale verteilt?

Das Land NRW zahlt der Stadt jährlich eine Sportpauschale für Bau und Unterhaltung von Sportstätten. Der Ausschuss für Sportentwicklung berät eine Prioritätenliste, über die der Rat entscheidet. Direkt gefördert wird der Baukostenzuschuss für vereinseigene Anlagen.

Für städtische Zuschüsse (bspw. Betriebskosten) und Sportstätten ist seit dem 02.01.2024 die Stabsstelle Sportangelegenheiten der Stadt Gelsenkirchen zuständig.

Zur Stabsstelle

Ansprechperson

Marc Kopatz

Marc Kopatz

Geschäftsführer | Geschäftsbereich Verwaltung, Finanzen & Recht

0209 730860-30 marc.kopatz@gelsensport.de