Auch im Jahr 2025 unterstützt die Sportjugend Gelsenkirchen wieder gezielt die Jugendarbeit in den Sportvereinen unserer Stadt. Vereine, Fachschaften und Jugendabteilungen können bis zum 14. November 2025 Förderanträge für Projekte einreichen, die das Engagement junger Menschen im Sport stärken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden oder noch stattfinden werden, zum Beispiel:
- Projekte zu Gewaltprävention, Demokratie, Respekt und sexualisierter oder interpersoneller Gewaltprävention
- Jugendfreizeiten und Fahrten
- Bildungsveranstaltungen von Jugendabteilungen in Eigenverantwortung
- Umweltaktionen oder Umweltseminare
- Sportveranstaltungen mit einem nachweisbaren außersportlichen Freizeitanteil
- Kooperationen mit anderen Vereinen oder Institutionen, zum Beispiel zur Gewinnung neuer Mitglieder
In besonderen Fällen – etwa bei modellhaften Projekten in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Gelsenkirchen – kann der Zuschuss durch den Jugendvorstand erhöht werden.
So stellen Sie Ihren Antrag
Der Antrag erfolgt über ein Online-Formular: https://gelsensport.de/antrag-auf-jugendfoerderung-2025
Das Passwort wurde über ein Anschreiben an alle Vereine per E-Mail versendet.
Wichtig:
Nur Maßnahmen, die sich inhaltlich oder methodisch weiterentwickeln, können gefördert werden. Wiederholungen identischer Projekte aus den Vorjahren werden nicht berücksichtigt.
Antragsfrist
14. November 2025
Noch Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Christian Tabel.
Telefon: 0209 730860-28
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