Das Betreiben bzw. das Führen eines Sportvereins kostet Geld. Gerade in Zeiten sinkender Mitgliederzahlen sind die Kosten, die trotzdem für Vereine in allen erdenklichen Bereichen entstehen, immens. Durch finanzielle Zuwendungen von außen und/ oder Mitgliedschaftsbeiträge allein lassen sich vielleicht noch die laufenden Kosten decken. Jedoch sind diese Kosten mitunter nicht die einzigen, die für Sportvereine anfallen. Denkt man bspw. an vereinseigene Sportanlagen, dann liegen in diesem Bereich Gedanken an z.B. Neu- bzw. Umbau, Sanierung oder auch Modernisierung nicht fern.
Was genau ist die „Sportpauschale“?
Seit dem Jahr 2004 gibt es das sogenannte „Gemeindefinanzierungsgesetz“, welches u.a. vorschreibt, dass Gemeinden eine pauschale Zuwendung zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich erhalten. Diese pauschale Zuwendung wird auch „Sportpauschale“ genannt.
Wie wird über die Verwendung der Mittel entschieden?
Welche Teile der Sportpauschale werden wofür verwendet bzw. zur Verfügung gestellt? Der Gelsenkirchener Ausschuss für Sportentwicklung berät über eine Prioritätenliste für die Verwendung der Sportpauschale und legt besagte Liste dem Rat der Stadt Gelsenkirchen vor, der wiederum über diese Prioritätenliste entscheidet. Die Gelder aus der Sportpauschale können hierbei sowohl für Investitionen in städtische Sportanlagen verwendet werden, als auch für vereinseigene Maßnahmen.
Wie hoch ist die Sportpauschale?
Die Bemessung der Höhe der Sportpauschale wird vom Land NRW durch einen einwohnerbezogenen Verteilerschlüssel ermittelt. Gem. § 18 Gemeindefinanzierungsgesetz 2010, 3. Modellrechnung, erhält jede Stadt 2,71 € pro Einwohner.
Können Mittel aus der Sportpauschale auch für meinen Verein verwendet werden?
Eine Verwendung der Mittel der Sportpauschale für Vereine ist nach dem Sportförderplan nicht direkt vorgesehen, lediglich der „Baukostenzuschuss“ für Vereine mit eigenen Sportanlagen wird finanziert.
Vereine profitieren von Mitteln der Sportpauschale ansonsten nur indirekt als Dritte.
Gerne können Sie sich in allen Belangen rund um die Sportpauschale an die Sportverwaltung der Stadt Gelsenkirchen wenden.
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten der Stadt Gelsenkirchen übernimmt seit dem 02.01.2024 die Aufgaben der städtischen Sportverwaltung. Dazu zählen unter anderem die Sportstättenverwaltung sowie -unterhaltung, die Sportstättenplanung und der Sportstättenbau.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter
www.gelsenkirchen.de - Stabsstelle Sportangelegenheiten - SpA.