Sportförderplan

Mit dem Sportförderungsplan verfolgt die Stadt Gelsenkirchen das Ziel, die tägliche Arbeit der Sportvereine und -verbände zu unterstützen. Diese Aufgabe orientiert sich an dem Bedarf der Vereine und an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Wer hat denn einen Anspruch auf Förderung? 

Die Grundvoraussetzungen dafür, förderungsfähig zu sein, sind die Folgenden: Antrags- und förderungsberechtigt sind grundsätzlich alle Sportvereine, unabhängig von der Sportart, die…

  • ihren Sitz in Gelsenkirchen haben,
  • Gelsensport, dem zuständigen Fachverband und dem Landessportbund NRW angehören sowie am regelmäßigen Spiel- und Wettkampfbetrieb des Fachverbandes teilnehmen,
  • Mitgliedsbeiträge mindestens in der Höhe erheben, die für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen durch den Landessportbund vorgegeben sind,
  • als gemeinnützig anerkannt sind, einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vorlegen und in das Vereinsregister eingetragen sind (Vereine, die nur als beschränkt gemeinnützig anerkannt sind, können Zuschüsse nur für den gemeinnützig erkannten Bereich des Vereins nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten),
  • eine Haftpflichtversicherung nachweisen,
  • ihre Aufnahmebedingungen und ihre Beiträge so gestaltet haben, dass alle Einzelpersonen, ungeachtet ihres sozialen Standes, eine Mitgliedschaft ermöglicht wird.

Gibt es Besonderheiten bei der Vergabe der Mittel? 

Besondere Berücksichtigung erfahren die Vereine, die über eine Jugendabteilung verfügen, die sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbständig führt und verwaltet sowie über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel eigenständig entscheiden.

Wo gibt es die Anträge? 

Die Anträge sowie die Förderbedingungen Stadt Gelsenkirchen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Ansprechpartner:

Die Stabsstelle Sportangelegenheiten der Stadt Gelsenkirchen übernimmt seit dem 02.01.2024 die Aufgaben der städtischen Sportverwaltung. Dazu zählen unter anderem die Sportstättenverwaltung sowie -unterhaltung, die Sportstättenplanung und der Sportstättenbau.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter
www.gelsenkirchen.de - Stabsstelle Sportangelegenheiten - SpA.

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