Pflege/Unterhaltung Außensportanlagen

Selbstverständlich ist die Pflege bzw. die Unterhaltung einer Sportanlage in einem hohen Maße von finanziellen Mitteln abhängig. Nicht allein Arbeitskräfte, die zweifellos für die Pflege und Unterhaltung von Außensportanlagen notwendig sind, sondern auch entsprechende Gerätschaften und Materialien kosten Geld.

Aber woher kommt dieses Geld?

Es ist offensichtlich, dass sie als Verein, gerade in wirtschaftlich eher schwierigen Zeiten und vor dem Hintergrund immer mehr zurückgehender Mitgliederzahlen, die notwendigen finanziellen Mittel nicht oder nur schwer aufbringen können. Gelsensport hat vor diesem und anderen Hintergründen einen Vertrag mit der Stadt Gelsenkirchen geschlossen, in dem festgelegt ist, dass Gelsensport für die Pflege und Instandhaltung der Außensportanlagen zuständig ist, gleichwohl diese in der Schlüsselverantwortung der Vereine stehen.

Gilt das für alle Außensportanlagen?

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Ascheplätze auf Gelsenkirchener Sportanlagen, für deren Instandhaltung und Pflege die Vereine selbst verantwortlich sind.
Für darüber hinaus anfallende Instandhaltungs- und Pflegearbeiten stehen jedoch jährlich 265.000 Euro zur Verfügung, welche insbesondere für folgende Arbeiten aufgewandt werden:

  • Kontrolle der Rasenspielfelder / Frühjahrs-, Sommer- und Herbstdüngung sowie zusätzliche Maßnahmen zur Rasenpflege und Vegetation
  • Zweimal wöchentlicher Rasenschnitt durch Großflächenmäher von März bis Oktober/November
  • Pflege der Kunstrasenspielfelder in Abstimmung (alle 14 Tage)
  • Entfernung der alten Gipslinien sowie die Sanierung der Torräume durch Nachsaat und/oder Rollrasen
  • Sträucher und Baumschnitt innerhalb und außerhalb der Sportanlagen
  • Stehränge und -stufen säubern und pflegen / Stehstufen und Laufbahnen säubern (Unkrautbewuchs)
  • Ständige Kontrolle und Säuberung der Parkplätze und Außensportanlagen Sträucher und Baumschnitt (Häcksler)
  • Reparaturen und Sanierung auf den Sportanlagen (z. B.: Barrieren, Ballfänge, Zaunausbesserung und -erneuerung)
  • Reparatur von Bänken in Umkleidekabinen / Anfertigung von Fußball- und Handballtoren
  • Nachdecken der Tennen- bzw. Aschenplätze
  • Erneuerung von Ballfang- und Stahlmattenzäunen

Fragen bzgl. der Zuständigkeitsbereiche?

Sollten Sie Fragen im Bezug auf die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche, auf Regelungen haben oder einfach weitergehende Fragen, können Sie sich gerne an die Sportverwaltung der Stadt Gelsenkirchen wenden. Diese wird Sie in allen Bereichen rund um den Bereich der Pflege und Instandhaltung der Außensportanlagen beraten und Ihnen sicher weiterhelfen können.

Die Stabsstelle Sportangelegenheiten der Stadt Gelsenkirchen übernimmt seit dem 02.01.2024 die Aufgaben der städtischen Sportverwaltung. Dazu zählen unter anderem die Sportstättenverwaltung sowie -unterhaltung, die Sportstättenplanung und der Sportstättenbau.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter
www.gelsenkirchen.de - Stabsstelle Sportangelegenheiten - SpA.

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