Aktuelle Fördermöglichkeiten bei Gelsensport

8. Februar 2023 | Allgemein

1. Digitalisierung des Breitensports (Land NRW / Landessportbund NRW / Stadt- und Kreissportbünde)

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastrukturen ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden. Die Förderung steht dem organisierten Sport im Jahr 2023 zur Verfügung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich. Antragsberechtigt sind Stadt- und Kreissportbünde, Träger von Verbandssportschulen, Sportfachverbände und Regionalverbände, Bundessportfachverbände, Vereine und weitere Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen.

Das Antragsverfahren bei Gelsensport:

  • Vereine können einen Erstantrag mit einer maximalen Förderhöhe von 2.000 € stellen.
  • Darüber hinaus kann der Verein einen Zweitantrag stellen, für eine Fördersumme, die 2.000 € übersteigt.
  • Jeder Antrag muss in zweifacher Ausfertigung mit Originalunterschriften eingereicht werden.
  • Einreichungsfrist 10.03.2023 postalisch bei Gelsensport.
  • Anträge und weitere Informationen finden sie hier.

2.  Soforthilfe des Landes für den NRW-Sport (Land NRW / Landessportbund)

Wichtiger Rettungsanker für die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW- Sportorganisationen: Dank einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung vor allem viele Sportvereine dabei, trotz unverändert hoher Preise für Strom, Gas oder Öl ihren Aufgaben als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe auch in den Wintermonaten nachkommen zu können.

Die konkrete Abwicklung der Anträge wird ausschließlich online über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant – und bis Ende Mai möglich. Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen.


3.  Sportvereinsscheck (DOSB / BMI)

Welche Idee steckt dahinter?

Der Sportvereinsscheck dient als Beitrag für eine Neumitgliedschaft in einem teilnehmenden Sportverein. Die Sportvereinschecks stehen zum Download zur Verfügung und können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden.

An wen richtet sich das Modul?

An alle interessierten Menschen, die wieder in Bewegung kommen wollen. Insbesondere sollen auch Menschen für den Sport gewonnen werden, die lange nicht mehr oder noch nie Sport getrieben haben. Zusammen mit Partnerorganisationen wollen wir Menschen ansprechen, die in den Sportverein bisher nicht vertreten waren.

Wer kann Sportvereinschecks in Anspruch nehmen und wie erhält man sie?

  • Privatpersonen können sich ihren Sportvereinsscheck bis 31. August 2023 herunterladen und in einem Sportverein ihrer Wahl einlösen.
  • Sollte die Mitgliedschaft mehr als 40 Euro betragen, müssen die Mehrkosten selbst übernommen werden
  • Pro Person kann nur ein Sportvereinsscheck eingelöst werden. Innerhalb von vier Wochen müssen Personen Ihren Sportvereinsscheck bei einem der teilnehmenden Sportvereine einlösen.
  • Für Familien: Pro E-Mail-Adresse können Sie bis zu drei Sportvereinschecks herunterladen. Der Sportvereinsscheck kann sowohl digital als auch ausgedruckt beim Sportverein eingelöst werden.

Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden.

Was mache ich als Verein, wenn ich einen Sportvereinsscheck erhalte?

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von 10 Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über das Förderportal einreichen, um die Erstattung von 40 Euro zu erhalten. Anträge zum Einlösen von Sportvereinsschecks können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden. Die letzte Möglichkeit hierfür ist der 31. Oktober 2023.

Hier finden Sie weitere Details.


4.  4000×1000 (DOSB / BMI)

Welche Idee steckt dahinter?

Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbausteins soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:  

4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten. 

 Damit werden Vereine bei der (Rück-)Gewinnung und Bindung von Mitgliedern unterstützt sowie eine Motivationshilfe zur verstärkten Vernetzung von Vereinen mit Kommunen, Kitas, Betrieben, etc. geleistet

An wen richtet sich das Modul?

  • Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, die sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen
  • Zielgruppe der Aktionstage: Gesamte Bevölkerung, Nicht-Vereinsmitglieder mit besonderem Fokus auf diejenigen, die generell in Vereinen unterrepräsentiert sind oder während der Pandemie den Zugang verloren haben (z. B. Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Mädchen, vulnerable Gruppen)   
  • DOSB und seine Mitgliedsorganisationen (MO), die als Multiplikatoren die Teilprojekte innerhalb ihrer Strukturen unterstützen

Hier finden Sie weitere Details.

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