Digitalförderung für Sportvereine: Jetzt beantragen!

27. Februar 2023 | Landessportbund

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Schnell sein lohnt sich: Jetzt Mittel für Hardware beantragen 

Die Förderung steht dem organisierten Sport im Jahr 2023 zur Verfügung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.   

Antragsberechtigt sind Stadt- und Kreissportbünde, Träger von Verbandssportschulen, Sportfachverbände und Regionalverbände, Bundessportfachverbände, Vereine und weitere Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen.

Das Antragsverfahren bei Gelsensport:

•          Vereine können einen Erstantrag mit einer maximalen Förderhöhe von 2.000 € stellen.

•          Darüber hinaus kann der Verein einen Zweitantrag stellen, für eine Fördersumme, die 2.000 € übersteigt.

•          Einreichungsfrist 10.03.2023 bei Gelsensport unter contact@gelsensport.de oder postalisch.

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