ACHTUNG: FRISTVERLÄNGERUNG
Ihr könnt die Fördermittel noch bis Mittwoch, den 16. Oktober 2024 beantragen. Nutzt diese Chance – wir hoffen weiterhin auf eine rege Teilnahme!!
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Sportkamerad*innen aufgepasst: Hiermit möchten wir auf die Möglichkeit aufmerksam machen, Mittel zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen zu beantragen. Die Frist endet am 24. September 2024.
Wenn der Sportverein für das Jahr 2024 Projekte im Rahmen der Themenfelder Gewaltprävention (z.B. Prävention Sexualisierter Gewalt), Demokratie und Respekt etc., Jugendfreizeiten, Bildungsveranstaltungen von Jugendabteilungen in Eigenverantwortung, Umweltaktionen/Umweltseminare, Sportveranstaltungen mit einem nachweisbaren außersportlichen Freizeitanteil durchgeführt hat oder noch durchführen wird oder Kooperationen mit anderen Institutionen oder Vereinen eingetragen sind (oder noch eingetragen werden), um neue Mitglieder zu werben, dann kann der Verein einen formlosen Antrag auf Jugendförderung stellen.
Wichtige Angaben für den Antrag
In besonderen Fällen (modellhafte Projekte in Kooperation mit der Sportjugend Gelsenkirchen zur Erschließung neuer Zielgruppen) kann der Jugendvorstand den Zuschuss entsprechend erhöhen.
Im Antrag muss eine kurze Beschreibung der im Jahr 2024 durchgeführte(n) Maßnahme(n) mit Angabe des Zeitraums enthalten sein sowie die Anzahl der Teilnehmer*innen, die (voraussichtlichen) Kosten sowie die Bankverbindung des Vereins. Wichtig ist zudem für mögliche Rückfragen die Angabe einer Telefonnummer und Emailadresse und das Hinzufügen des aktuellen Freistellungsbescheids sowie der aktuellen Jugendordnung des Vereins.
Maßnahmen, die bereits im Verein in der Vergangenheit durchgeführt worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Die Maßnahmen und Projekte, die gefördert werden sollen, müssen sich im Laufe der Jahre verändert haben.
Kontaktdaten
Den Antrag können die Vereine per Mail senden an marc.kopatz@gelsensport.de oder per Post verschicken:
Sportjugend Gelsenkirchen
z.Hd. Herrn Marc Kopatz
Grenzstraße 1
45881 Gelsenkirchen
©Foto: LSB NRW/72954