Land NRW verlängert „Krisenhilfe Energie“

10. Juni 2023 | Landessportbund

Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten. Die Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie liefert den Sportvereinen in NRW eine finanzielle Unterstützung, um die entstandenen Mehrkosten durch die Energiekrise abzumildern und somit den Trainings- und Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. 

Der Zeitraum, für den erhöhte Ausgaben für Strom, Wärme und/oder Nutzungsgebühren geltend gemacht werden können, umfasst den 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2023. Damit können nun Energiemehrausgaben berücksichtigt werden, die bei Sportvereinen und Mitgliedsorganisationen des LSB NRW zwischen dem 1. April 2022 und 31. Oktober 2023 entstanden sind bzw. entstehen.

Eine Antragsstellung ist nun bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW möglich.

Wichtiger Hinweis: Diese verlängerte Frist gilt ebenso für Anträge, die sich auf den ursprünglichen Billigkeitszeitraum (1. April 2022 – 31. März 2023) beziehen.     

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