Gelsenkirchen sucht Jugendschöff*innen für 2024 bis 2028

21. Mai 2023 | Allgemein

In ganz Deutschland werden derzeit Freiwillige als Jugendschöff*innen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gesucht. Auch in Gelsenkirchen sucht man nach „ehrenamtlichen Richter*innen“. Es gibt eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit.

Die Jugendschöff*innen tragen eine besondere Verantwortung. Sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Richtern über Schuld und Strafe in Jugendstrafverfahren. Es ist keine juristische Ausbildung erforderlich, sondern lediglich die Einhaltung der Gesetze. Stattdessen bringen die Schöffinnen und Schöffen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Justiz ein und vertreten die Interessen des Volkes während des Prozesses. Sie tragen zur Transparenz, Bürgernähe und zur größeren Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung bei.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien in Gelsenkirchen stellt alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste auf. Dabei müssen doppelt so viele Personen vorgeschlagen werden, wie für die Jugendschöff*innen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht wählt dann aus dieser Liste die Haupt- und Ersatzschöff*innen aus.

In Gelsenkirchen werden insgesamt 236 Personen gesucht, die am Amtsgericht Gelsenkirchen und am Landgericht Essen eingesetzt werden sollen. Die Freiwilligen werden von ihrem Arbeitgeber freigestellt und können eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten erhalten. Für Alleinerziehende besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung bei der Haushaltsführung zu erhalten.

Um für das Amt in Frage zu kommen, müssen Bewerbende folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter zwischen 25 und 69 Jahren (Stichtag: 1. Januar 2024)
  • Wohnort: Gelsenkirchen
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
  • Nie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein
  • Keine schwebenden Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten

Außerdem sollten die Bewerbenden über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Erfahrung in der Jugenderziehung ist von Vorteil, aber juristische Kenntnisse oder Vorbildungen werden nicht vorausgesetzt.

Personen, die hauptberuflich in oder für die Justiz tätig sind und Religionsdiener sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Interessierte, die das Amt der Jugendschöff*innen übernehmen möchten, können sich beim Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen bewerben. Hierzu steht ein Bewerbungsformular zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 16. Juni an ulrike.rostek@gelsenkirchen.de (+49 (209) 169-9368) zu schicken.

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