Wir haben gute Neuigkeiten für euch: Ab sofort könnt ihr einen Förderantrag für Sportgeräte über diese Homepage, den angefügten Link oder QR-Code stellen! Ob neue Turngeräte, ein digitales Anzeigebrett oder Fitnessgeräte – jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, eure Ausstattung für Training und Wettkampf auf Vordermann zu bringen.
Was gilt als „Sportgerät“?
Als Sportgeräte gelten langlebige, wertbeständige Ausstattungsgegenstände, die dem Sportbetrieb dauerhaft dienen und aufgrund ihrer Nutzungsdauer, ihres Anschaffungswerts und ihrer Zweckbestimmung als Vereinsinventar zu qualifizieren sind. Konkret zeichnen sie sich durch folgende Merkmale aus:
- Dauerhaftigkeit: Nutzungsdauer von in der Regel mehr als einem Jahr – oft sogar mehrjährig bis mehrjahrzehntelang im Einsatz
- Werthaltigkeit: Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen über der Bagatellgrenze von 250 € netto (Achtung: Diese Grenze weicht bewusst von der steuerlichen GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG von 800 € ab!)
- Substanzerhalt: Der Gegenstand nutzt sich zwar ab, wird aber durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verbraucht
Typische Beispiele für förderfähige Sportgeräte:
- Sprunggeräte (Bock, Kasten, Trampolin)
- Torwände
- Tore (Fußball/Handball)
- Turngeräte (Barren, Reck, Ringe, Sprossenwände)
- Kraftsport- und Fitnessgeräte
- Digitale Anzeigetafeln
- Zeitmessungssysteme
- Spiegelwände
- Größere Spielfeldausstattungen (Ballfangzäune, feste Basketballkörbe)
Abgrenzung: Sportgerät vs. Sportmaterial
Nicht jede Anschaffung fällt unter die Förderung für Sportgeräte. Zur besseren Einordnung hier der Unterschied zu Sportmaterial (Verbrauchs- bzw. Gebrauchsmaterial):
| Kriterium | Sportgerät (investiv) | Sportmaterial (konsumtiv) |
| Nutzungsdauer | über 1 Jahr, oft mehrjährig | häufig unter 1 Jahr oder rascher Verschleiß |
| Wert pro Einheit | über 250 € (Förderrichtlinie) | bis 250 € |
| Ersatzbeschaffung | seltene, planbare Einzelinvestition | regelmäßiger Verbrauch, laufender Nachkauf |
Jetzt loslegen!
Ihr habt eine Anschaffung im Blick, die in die Kategorie „Sportgerät“ fällt? Dann zögert nicht und stellt euren Förderantrag! Ihr könnt dazu folgenden Link nutzen Antrag Sportgeräteförderung – Formular ausfüllen oder den QR-Code scannen.

Im Anschluss daran sendet uns unter Euren Freistellungsbescheid sowie die erforderlichen Nachweise (Kostenvoranschläge, Rechnungen, etc.) zu.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit euch in eine top ausgestattete sportliche Zukunft zu starten.
Bei Fragen zum Antrag stehen wir euch jederzeit gerne unter Tel.-Nr. 0209 / 73086000 oder per Mail unter zur Verfügung.



