Die Bestandserhebung ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt.
Die Bestandserhebung ist Vorraussetzung für die Vergabe von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes, z.B. Unterstützungsleistungen im Bereich VIBSS. Darüber hinaus erhält ein Verein, der an der an der Meldung nicht teilgenommen hat, auch keine Übungsleiter-Zuschüsse, die vom „Sportministerium“ zur Verfügung gestellt werden.
Hilfestellung beim Eintragen der Daten geben Ihnen die unten stehenden Informationen, so z.B. das INFO-Blatt oder die Liste der kompatiblen Vereinsverwaltungsprogramme. In den Anleitungsvideos werden sowohl die Registrierung für die Bestandserhebung (nur bei der erstmaligen Benutzung erforderlich) als auch die Erfassung der Mitgliederdaten veranschaulicht.
Die Meldung der Vereinsmitglieder muss bis zum 28.02.2023 erfolgen.