Wie bereits angekündigt unterstützt die Landesregierung die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW-Sportorganisationen mit einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro. Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen.
Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Energiekrisenhilfe zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits jetzt über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können:
Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Sportvereine und -verbände zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und Aufrechterhaltung des Trainings- und Übungsbetriebes (Soforthilfe Sport NRW 2023) stehen auch bereits zur Ansicht bereit:
Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Förderanträge können dann über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Weitere hilfreiche Informationen zur Energiekrise finden Sie unter https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23