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4. März 2025 | Landessportbund

Fördermittel für Sportvereine in NRW – Jetzt Antrag stellen!

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um das Engagement von Sportvereinen zu fördern.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitgliedschaft sowie im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der folgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Ausbau der Kooperation von Sportvereinen mit Schulen und Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau der Kooperation von Sportvereinen mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Sport gegen Einsamkeit
  • Gesundheits- und Rehabilitationssport
  • Nachhaltige Entwicklung im Sport

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung ist bis 31. Dezember 2025 möglich. Förderanträge sollten frühzeitig gestellt werden, da sie in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt werden.

Die Anträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden.

Alle Details und Antragstellung: Hier geht’s zum Förderportal

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