LSB fördert Übungsleitungen der Sportvereine

23. Mai 2023 | Landessportbund

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern. 

Die Antragsfrist endet am 31.05.2023. Nur Vereine, die bis zu diesem Stichtag einen Antrag gestellt haben, können sicher von dieser Förderung partizipieren.  

Bei Fragen wenden Sie sich an Uebungsarbeit@lsb.nrw oder telefonisch an 0203-7381-900

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